Dienstag, Februar 06, 2007

Bundesgerichtshof verbietet Onlinedurchsuchungen

Der Bundesgerichtshof hat, wie Heise gestern schrieb, nun ein Urteil zu Onlinedurchsuchungen getroffen und sie untersagt. Das war natuerlich vorrauszusehen. Vor allem, wenn der Klaeger (die Bundesanwaltschaft), wie die Zeit schreibt, auf folgende Weise begruendet:

Bislang war es deren Praxis, Online-Durchsuchungen beim Verdacht schwerer Straftaten gemäß Paragraf 102 Strafprozessordnung wie Haussuchungen zu behandeln. Die Vorschrift, dass ein Beschuldigter bei einer Durchsuchung anwesend sein müsse, sah die Bundesanwaltschaft allein dadurch erfüllt, dass der Betroffene online und damit „während der Maßnahme zugegen“ sei. Dass er von der Durchsuchung nichts merke, so die etwas absurde Argumentation, ändere an seiner Anwesenheit nichts.

Ja. Natuerlich hab ich als Computerkind keine Ahnung von solchen Dingen; aber es waere mir neu, dass ich immer vor dem Rechner sitze, wenn er online ist. Nicht nur, dass die geistige Anwesenheit ja nun gar nicht gegeben ist, ist auch die physische nicht gewaehrleistet. Wer argumentiert so?

Was mich ja ganz besonder baff macht, ist, dass Schaeuble, unser Innenminister, nun die StPO aendern will, so dass Onlinedurchsuchungen machbar werden. Hoffentlich kommt Twister mit ihrer Verfassungsklage durch.
Ich meine: Wie kann man versuchen, die Verfassung zu schuetzen (Diese Massnahme, sowie auch die Massnahme der Massendatenspeicherung sollen ja dem Verfassungsschutz und der Terrorbekaempfung dienen), indem man sie veraendert? Das ist als wuerde ich mein Kind totschlagen, damit ich mir nicht soviel Sorgen um sein Wohlergehen machen muesste.

Ich muss sagen, langsam sehe ich diese Regierung als Verfassungsfeindlich an.