Montag, August 10, 2009

Youtubes ContentID

In Bezugnahme auf: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/29/0,3672,7611997,00.html

Youtube bietet Rechteinhabern also eine Möglichkeit automatisiert nach Urheberrechtsverletzungen suchen zu lassen, und deren Einsteller abzumahnen.

In dem dokumentierten Fall werden doch aber im Zweifel _Rechteinhaber_ von _Inhaltsverwertern_ fälschlicherweise abgemahnt.

Youtube erklärt nun, nach der aktuellen Gesetzeslage kann man da nichts machen. Was soll das heißen?

Wir haben mit diesem ContentID ein Verfahren, dass Videos, auch in Teilen, vergleicht. Eins wird als autorisiert angesehen, und ein dazu passendes immer als unautorisierte Rechtsverletzung.
Im vorliegenden Fall scheint es nun so zu sein, daß Fernsehberichte, die Videoschnipsel von Youtube, wahrscheinlich ungefragt per "fair use", enthielten, als "autorisiert" wieder auf diese Schnipsel passen. Also im Prinzip verkehrtrum.

Daß das passieren kann, beweist, daß Youtubes ContentID nicht nur Urheberrechtsverletzungen bestraft (und Rechteinhabern hilft), sondern auch Originale bestraft (und Rechteinhabern schadet). Im Prinzip also, daß es im Bezug auf Rechtsschutz der Urheber keinen Effekt hat: Ohne ContentID hat der Rechtsinhaber keinen, mit aber auch nicht.
Schutz genießt, wer Youtube "autorisierte" Videos in das System aufnehmen läßt. Daß diese allerdings offensichtlich nicht korrekt geprüft werden, macht dieses System gefährlich repressiv und zu nichts als einer einzigen FUD-Schleuder.

Auf www.youtube.com/t/copyright_program heißt es nun, daß wer ContentID benutzt, um Verletzungen aufzufinden, eine Eidesstattliche Erklärung abgibt, Rechtsinhaber zu sein. Das ist aber wohl im vorliegenden Fall nicht korrekt. Zumindest in .de würden sich die Fernsehsender mit diesem Vorgehen also strafbar machen.

Also: nicht kleckern, klagen!

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