Samstag, Februar 01, 2014

redtube/streams vs. downloads

Heute hoere ich also auf NDR-Info, dass Heiko Maaß, unser Bundesinnenminister Bundesjustizminister, Internetuser beruhigt: Aufgrund der Redtube Massenabmahnungen sei die Angst aufgekommen, Streams zu schauen koenne das Urheberrecht verletzen. Das tue es nicht, da bei einem Stream die Daten ja nur kurzzeitig auf dem Rechner des Konsumenten zwischengespeichert werden wuerden, und daher keine Gefahr bestuende, dass sie weitergegeben werden.
Dass es das nicht tut, finde ich gut. Ich halte unser Urheberrecht, bekannterweise, fuer Murks, und es erfreut mich, dass hier eine Verwendung meines Computers nicht davon betroffen ist.
Aber: Die Aussage von Herrn Maaß ist natuerlich auch Murks.
1. Inwiefern kann denn ein Stream oder Download eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn er potentiell weitergegeben werden kann?
IANAL, aber in meinem Rechtsverstaendnis koennen Taten illegal sein, nicht aber potentielle Taten. Das hat was von Minority Report. D.h. zu behaupten, etwas sei nicht illegal, weil es keine Potenz eroeffne, ist quatsch. Es besteht keine Kausalbeziehung.
2. Ein Stream und ein Download unterscheiden sich im Allgemeinen und im Speziellen bzgl. Redtube (und auch Youtube, was das angeht) auf Anbieterseite nicht und auf Konsumentenseite nur gering. Technisch gesehen.
Downloads werden gemeinhin als ein Request per HTTP-Protokoll des Browsers auf die entsprechende Resource (zB ein Softwareinstaller, e.g. installfirefox.exe) abgewickelt. Der Browser speichert dann die durch die Leitung laufenden Bits auf die Festplatte.
Manchmal jedoch speichert der Browser die Daten nicht ab. Das ist keine Einschraenkung, gemeinhin moechte der Konsument das nicht. Webseiten sind auch Downloads, werden aber direkt vom Browser interpretiert. Den Dateiinhalt kann man sich in Firefox zB mit STRG-U ansehen. Facebookseiten auf dem Rechner abzuspeichern macht keinen Sinn.
Das heisst aber nicht, dass es nicht moeglich ist. Unter Datei->Seite speichern eroeffnet Firefox diese Moeglichkeit.
Bei einem Stream von Youtube (und auch von Redtube) wird auf der Seite ein Videoplayer eingebettet, der einen normalen HTTP-Request abfeuert, und die einstroemenden Daten auch gleich interpretiert. Dass diese nicht abgespeichert werden koennten (und Potenz ist Herrn Maaß ja wichtig) ist natuerlich Humbug. Es ist und bleibt ein einfacher Download im technischen Sinn, fuer Youtube laesst sich zB das Addon 'Downloadhelper' dafuer verwenden.
Technisch gesehen ist die Unterscheidung zwischen Streams und Downloads komplett haltlos und durch nichts zu begruenden.
Das es rechtlich eine gibt, stoesst mir sauer auf, weil es die Gesetze realitaetsfern macht. Ausserdem ist, da es keinerlei technische Unterscheidung gibt, die Unterscheidung rein auf Basis von Behauptung und Erscheinung. Wenn ein Webseitenanbieter seine Website blau anmalt, einen Videoplayer auf der Seite einbettet und behauptet, er wuerde Streams anbieten, dann ist das halt so. Das ist so, wie wenn rechtlich relevant fuer eine Geschwindigkeitsuebertretung waere, was euer Tacho im Auto zeigt, ihr den aber mit einem Bild eines 30 zeigenden Tachos ueberkleben duerftet.
Insgesamt aber schoen. Kaum verkleidet man sich, darf man machen, was man will :)

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